Richterliche Entscheidung zum Schutzverordnung
Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs der Valencianischen Gemeinschaft (TSJCV) hat mit Beschluss vom 17. September teilweise dem Bauträger VAPF gegen das Dekret 197/2022 der Generalitat recht gegeben. Dieses Dekret hatte das Gebiet Penya-segats de la Marina als Naturschutzgebiet und Vogelschutzgebiet erklärt. Das Gericht sprach von „teilweiser Aufhebung“ des regionalen Textes und ordnete an, dass zwei der drei von dem Unternehmen geforderten Parzellen, bezeichnet als B und C, „aus dem geschützten Bereich ausgeschlossen werden müssen“.
Begründung des Gerichts
Nach Ansicht des TSJCV stützte sich die Generalitat die Einbeziehung dieser Flächen auf einen Flächennutzungsplan, den das Gericht als „nicht gültigen Flächennutzungsplan“ einstufte: den neuen Bebauungsplan, den die Gemeinde Benitatxell 2011 vorläufig genehmigt hatte, der aber nie die endgültige Genehmigung durch die Generalitat erhalten hatte. Der zum Zeitpunkt des Dekrets geltende Plan stammte tatsächlich aus dem Bebauungsplan von 1975 und den Ergänzungsnormen von 1987.
Ein Sachverständigenbeweis im Verfahren belegte, dass die Parzellen B und C als Stadtgebiet klassifiziert waren, mit Bebauungsart Wohngruppen, und über alle Einrichtungen eines urbanisierten Gebiets verfügten: Asphaltbelag, Gehwegen, Wasser-, Abwasser- und Stromversorgung.
Ungleichbehandlung gegenüber Parzelle A
Das Urteil erinnert daran, dass die Generalitat bereits eine dritte Parzelle, A, aus dem geschützten Gebiet ausgeschlossen hatte, da sie urbanisiert war, während B und C innerhalb des Schutzbereichs verblieb. Das Gericht sieht darin eine ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung, die gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.
Die festgestellte Aufhebung betrifft nur diese beiden Parzellen der Wohnsiedlung Cumbre del Sol: der Rest des Dekrets zum Schutz des Gebiets Penya-segats de la Marina bleibt gültig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Parteien haben 30 Tage nach Zustellung Zeit, um Revision beim Obersten Gerichtshof oder bei der TSJCV-Kammer einzureichen. Das Urteil verurteilt keine der Parteien zur Zahlung von Kosten.